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Einen Augenblick lang...
Am 11. März 2009
konnte man Frühling ahnen.
Es wird Zeit. Langsam.
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Terroristische Aktivitäten...
Am 11. März 2009
durch deutsche Minister? Wer noch Zwifel daran hat ob es so etwas gibt möge sich mit den mentalen Flatulenzen des Herrn SSchäuble auseinander setzen.
Die atemberaubende Unverfrorenheit, mit der dieser Mensch an den Grundfesten unserer Verfassung herum säbelt um sein Spielzeug Stasi 2.0 endlich voran zu bringen, ist beispiellos.
Aufagbe des Bundesverfassungsgerichts ist und bleibt es nun einmal, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Was geschieht, wenn eine "Regierung" machen kann was sie will, haben wir ja zu Zeiten des Postkartenmalers aus Niederösterreich gesehen. Es gab nach dem Krieg also gute Gründe für ein Grundgesetz. Das scheint Herr SSchäuble völlig vergessen zu haben.
Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt dass ein Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang steht, ist das nicht ein Fehler des Gerichtes sondern miserable Arbeit der Autoren des Gesetzes. Dass sich das Bundesverfassungsgericht inzwischen immer häufiger genötigt sieht, Gesetzesentwürfe ihren Verfassern um die Ohren zu hauen, lässt einige Rückschlüsse auf Qualität, aber auch geistige Gesinnung der "Gesetzestexter" zu.
Na ja, wer sich bis heute nicht daran erinnern kann wohin er einen Umschlag mit einem nicht unerheblichen Betrag verlegt hat, der kann auch so etwas vergessen.
Aber er kann kein Minister bleiben. Und schon gar nicht Innenminister dieses Landes. Da erinnere ich mich doch gerne an die Anmerkung eines grünen Abgeordneten, der zu Recht fest stellte:
Herrn SSchäuble zum Innenminister zu machen ist ungefähr so sinnvoll, wie Graf Dracula zum Direktor der Blutbank zu ernennen.
Die atemberaubende Unverfrorenheit, mit der dieser Mensch an den Grundfesten unserer Verfassung herum säbelt um sein Spielzeug Stasi 2.0 endlich voran zu bringen, ist beispiellos.
Aufagbe des Bundesverfassungsgerichts ist und bleibt es nun einmal, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Was geschieht, wenn eine "Regierung" machen kann was sie will, haben wir ja zu Zeiten des Postkartenmalers aus Niederösterreich gesehen. Es gab nach dem Krieg also gute Gründe für ein Grundgesetz. Das scheint Herr SSchäuble völlig vergessen zu haben.
Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt dass ein Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang steht, ist das nicht ein Fehler des Gerichtes sondern miserable Arbeit der Autoren des Gesetzes. Dass sich das Bundesverfassungsgericht inzwischen immer häufiger genötigt sieht, Gesetzesentwürfe ihren Verfassern um die Ohren zu hauen, lässt einige Rückschlüsse auf Qualität, aber auch geistige Gesinnung der "Gesetzestexter" zu.
Na ja, wer sich bis heute nicht daran erinnern kann wohin er einen Umschlag mit einem nicht unerheblichen Betrag verlegt hat, der kann auch so etwas vergessen.
Aber er kann kein Minister bleiben. Und schon gar nicht Innenminister dieses Landes. Da erinnere ich mich doch gerne an die Anmerkung eines grünen Abgeordneten, der zu Recht fest stellte:
Herrn SSchäuble zum Innenminister zu machen ist ungefähr so sinnvoll, wie Graf Dracula zum Direktor der Blutbank zu ernennen.
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