***mittendrin und zwischendurch***
Frage: Wenn...
Am 11. Juli 2007
...eine Tageszeitung ein ihr zugemailtes Foto auf der Titelseite druckt und den dazu geschriebenen Text wörtlich redaktionell verarbeitet, ist sie dann zur Zahlung eines Honorars verpflichtet?

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mark793, 2007.07.14, 20:28
Lag Foto und Text eine Rechnung bei oder sonst etwas, aus dem hervorging, dass der Abdruck n i c h t kostenfrei ist? Normalerweise ist es ja eher so, dass auf PR-Material und so Sachen normalerweise explizit vermerkt ist, dass der Abdruck honorarfrei ist.

Ein Jurist würde fragen: Ist ein Vertrag zustande gekommen, der den Verlag zur Zahlung verpflichten würde? Ich vermute, wenn es vorher keine Absprache gab und auf dem Material auch nichts eindeutiges vermerkt war, wird es dornig Honorar einzufordern oder gar einzuklagen. Schwierig, aus einem Einzelfall ohne weitere Kenntnis von Details allgemeine Aussagen abzuleiten.

Ich bin kein Jurist, sondern freier Journalist, und ich schicke Redaktionen nur Sachen zu, nachdem die Geldfrage geklärt ist...
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